Der Eintritt in die evangelische Kirche geschieht durch die Taufe.
Sprechen Sie gerne einen Hauptamtlichen oder ein Mitglied des Kirchengemeinderates an oder melden sich im Pfarramt.
Sie fühlen sich der Evangelischen Kirchengemeinde Wilferdingen verbunden und wollen das auch durch ihre Mitgliedschaft zum Ausdruck bringen?
Es ist möglich, die Gemeindemitgliedschaft zu wechseln, auch wenn Sie nicht im Gebiet der Kirchengemeinde (Wilferdingen) wohnen. Im Kirchendeutsch nennt man das Umpfarrung. Damit werden Sie vollwertiges Mitglied unserer Kirchengemeinde.
Sprechen Sie gerne einen Hauptamtlichen oder ein Mitglied des Kirchengemeinderates an oder melden sich im Pfarramt.
Sie sind aus der Kirche (egal welcher Konfession) ausgetreten und haben ihre Meinung geändert bzw. wollen nun bei uns Mitglied werden?
Das freut uns sehr!
Sprechen Sie gerne einen Hauptamtlichen oder ein Mitglied des Kirchengemeinderates an oder melden sich im Pfarramt.
Sie tragen sich mit dem Gedanken, aus der evangelischen Kirche auszutreten?
Wir fragen uns, welche Gründe Sie wohl zu diesem Schritt bewegen könnten: Entfremdung gegenüber der Kirche und ihren Glaubensinhalten? Enttäuschung über einen Pfarrer oder kirchliche Mitarbeiter/innen? Enttäuschung über Gott durch persönlich erfahrenes Leid? Ärger über die evangelische Kirche und ihre Aussagen? Finanzielle Gründe? Beheimatung in einer anderen christlichen Gemeinde oder Weltanschauung? Oder noch etwas ganz anderes?
Wir wüssten gerne mehr darüber – nicht um Sie nochmal „herumzukriegen“, sondern um daraus zu lernen: für unsere Gemeinde, für unsere Angebote und nicht zuletzt für uns selbst.
Bitte verstehen Sie es nicht als Androhung von Sanktionen, sondern als rein sachliche Information, wenn wir Sie auf die rechtlichen Folgen eines Kirchenaustritts aufmerksam machen:
Wer aus der Kirche ausgetreten ist,
… hat keinen Anspruch mehr auf Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, kirchl. Bestattung).
… kann nicht mehr Pate werden.
… hat kein Stimmrecht bei Kirchenwahlen.
Den Kirchenaustritt selbst können Sie nur auf dem Standesamt erklären.
Im Übrigen möchten wir Ihnen sagen: Wie auch immer Sie sich entscheiden: Sie sollen wissen, dass die Türen der Wilferdinger Kirche für Sie auch in der Zukunft offen stehen werden.